DDP
DDP ist englisch für „delivered, duty paid“, also geliefert verzollt. Damit beschreibt man, dass der Verkäufer sich um Aus- und Einfuhrzölle kümmert, diese vollständig zahlt und alle anfallenden Zollformalitäten erledigt.
Gleichzeitig trägt er auch alle Gefahren, die beim Transport der Ware anfallen. DDP ist Teil der Incoterms 2010, welche die Klauseln für den Warenverkehr beinhalten. Damit stellt DDP im Prinzip das Maximum an Verpflichtungen für den Verkäufer dar. Er muss die Ware komplett entladebereit am vereinbarten Bestimmungsort abliefern.
Die Ware wird daher folgendermaßen gekennzeichnet: DDP (Bestimmungsort). Das signalisiert dem Käufer, dass keine weiteren Kosten oder Formalitäten mehr auf ihn zukommen.