CEMT
Hinter der Abkürzung CEMT steht die Europäische Verkehrsministerkonferenz: La Conférence Européenne des Ministres des Transports.
Derzeit gehören ihr 43 europäische Staaten an, die den Güterverkehr im europäischen Raum regeln.
Eine grenzüberschreitende Beförderung im CEMT-Raum erfordert eine multilaterale CEMT-Genehmigung. Besonders bedeutend ist sie bei Lieferungen zwischen EWR-Staaten oder der Schweiz und einem Drittstaat, der nicht CEMT-Mitglied ist.
Zu unterscheiden ist zwischen Jahres- und Kurzzeitgenehmigungen, die vergeben werden. Das Bundesamt für Güterverkehr in Berlin erteilt alle notwendigen Informationen und Genehmigungen.
Dabei sind diese nur für das antragstellende Unternehmen gültig und nicht übertragbar. Der schriftliche Nachweis erfolgt über ein Fahrtenberichtheft.